"B-Führerschein"

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

 

  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger von bis zu 750kg z.G.
  • Kraftfahrzeuge mit Anhänger (z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 3,5 t und z.G. Anhänger kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
  • außerdem Fahrzeuge der Klasse L, M, S

 

 

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei "begleitetem Fahren"). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

 

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:

- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahnfahrt
- 3 x 45 min Nachtfahrt


 


 

 

"BE-Führerschein"

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

 

  • Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.
  • Kombination die nicht unter Klasse B fällt

 


Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

 

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei "begleitetem Fahren"). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

 

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:

- 3 x 45 min Überlandfahrt
- 1 x 45 min Autobahnfahrt
- 1 x 45 min Nachtfahrt

 

 


 

 

"S-Führerschein"

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

 

  • dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  • Fremdzündungsmotoren bis 50 ccm, maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren 4 kW, Elektromotoren mit maximal 4 kW Nenndauerleistung (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne die Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen)

 

 

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

 

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

 

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.