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"B-Führerschein"

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) mit maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 t z.G. mit Anhänger von bis zu 750kg z.G.
- Kraftfahrzeuge mit Anhänger (z.G Anhänger + z.G. PKW maximal 3,5 t und z.G. Anhänger kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
- außerdem Fahrzeuge der Klasse L, M, S
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Passbild - Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei "begleitetem Fahren"). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
- 5 x 45 min Überlandfahrt - 4 x 45 min Autobahnfahrt - 3 x 45 min Nachtfahrt
"BE-Führerschein"

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
- Kombination aus Fahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit mehr als 750 kg z.G.
- Kombination die nicht unter Klasse B fällt
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Passbild - Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (17 Jahre bei "begleitetem Fahren"). Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:
- 3 x 45 min Überlandfahrt - 1 x 45 min Autobahnfahrt - 1 x 45 min Nachtfahrt
"S-Führerschein"

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
- dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Fremdzündungsmotoren bis 50 ccm, maximale Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren 4 kW, Elektromotoren mit maximal 4 kW Nenndauerleistung (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ist die Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne die Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen)
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass - 1 biometrisches Passbild - Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) - Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.
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