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D-Führerschein
Der Führerschein als 2. berufliches Standbein

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
Omnibus > 8 Sitzplätze außer Führersitz Auch mit Anhänger bis 750 kg zul.Gm. Fahrzeuge der Klasse B, Klasse M, Klasse L, Klasse T
Zur „D“- Prüfung muss die „B“ – Prüfung bestanden sein
Info: Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung und 4 Wochen vorher die praktische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 5 – 6 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
► gültiger Personalausweis oder Reisepass ► 1 biometrisches Passbild ► Augenärztliches Gutachten ► Ärztliches Gesundheitsgutachten ► Bescheinigung über einen Erste Hilfe Kurs
Die theoretischen Mindestunterrichte betragen
► 6 Doppelstunden Basiswissen ► 18 Doppelstunden Spezialwissen
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Die gesetzlich vorgeschriebenen praktischen Pflichtstunden sind je nach Vorbesitz unterschiedlich, füllen Sie das unten angegebene Formular aus oder rufen Sie uns an. Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug sicher und gewandt beherrschen. Diese haben nichts mit den oben erwähnten Sonderfahrten zu tun. Wenn Sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine
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D-Führerschein
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie Informationen über den DE-Führerschein haben wollen.
L-Führerschein

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Ahnhänger bis 25 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit bbH bis 25 km/h
Info: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 4 – 5 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
► gültiger Personalausweis oder Reisepass ► 1 biometrisches Passbild ► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ► Bescheinigung über einen Kurs in lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die theoretischen Mindestunterrichte betragen bei Ersterwerb
► 12 Doppelstunden Basiswissen und ► 2 Doppelstunden Spezialwissen L
Praktische Fahrstunden sind keine vorgeschrieben. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine
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T-Führerschein

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Sie fahren:
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bbH über 32 km/h bis 60 km/h (auch mit Ahnhänger) Fahrer unter 18 max. 40 km/h Fahrzeuge der Klasse M und Klasse L
Info: Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Sie können 3 Monate vor erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung ablegen. Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir Ihnen sich ca. 4 – 5 Monate vor Ihrem Geburtstag anzumelden.
Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:
► gültiger Personalausweis oder Reisepass ► 1 biometrisches Passbild ► Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) ► Bescheinigung über einen Kurs in lebensrettende Sofortmaßnahmen
Die theoretischen Mindestunterrichte betragen bei Ersterwerb
► 12 Doppelstunden Basiswissen und ► 6 Doppelstunden Spezialwissen T
Praktische Sonderfahrten sind keine vorgeschriebenen, es gilt jedoch: Von den normalen Fahrstunden benötigen Sie nur soviel, bis Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger sicher und gewandt beherrschen. Wenn Sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine
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