"Mofa"

 

Mit dieser Prüfbescheinigung dürfen sie fahren:

-maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
-Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
-einsitzig

 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

-1 biometrisches Passbild

 

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Eine praktische Prüfung findet nicht statt.

 

Die vorgeschriebene praktische Grundausbildung beträgt 90 min

 

Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns ein Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

 


 

 

"M-Führerschein"

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:


  • zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit bis zu 50 ccm
  • maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

 

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

 

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

 


Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Pflichtstunden) gibt es nicht.

 

Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen.

... denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

 

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie Aprilia SR50 und Yamaha Jog50R. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

 


 

 

"A1-Führerschein"

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

 

  • Leichtkrafträder bis 125 ccm und bis zu 4 kW
  • bei Fahrern unter 18 Jahren beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) maximal 80 km/h
  • außerdem Fahrzeuge der Klasse M und Mofa

 


Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:


- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

 


Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:

- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahnfahrt
- 3 x 45 min Nachtfahrt

 

 

Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Außerdem stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung.

... denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!

 

Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie Yamaha XT125 X und Yamaha YBR125. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.

 

 


 

 

"A-Führerschein"

 

 

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen sie fahren:

 

  • Krafträder mit und ohne Beiwagen
  • bei Erwerb unter 25 Jahren gilt 2 Jahre eine Leistungsbeschränkung auf 25 kW (34 PS) und das Verhältnis Leistung/Gewicht darf maximal 0,16kW/kg betragen. 2 Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis entfällt diese Beschränkung.
  • bei Erwerb ab 25 Jahren (Direkteinstieg) keine Leistungsbeschränkung
  • außerdem Fahrzeuge der Klasse M, A1 und Mofa

 

 

Sie benötigen für das Landratsamt folgende Unterlagen:

 

- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- 1 biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über einen Kurs in Lebensrettende Sofortmaßnahmen


Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die praktische Prüfung ist 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Um eine Ausbildung ohne Zeitdruck zu erleben empfehlen wir sich ca. 4-5 Monate vor dem Geburtstag anzumelden.

 


Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten sind:

- 5 x 45 min Überlandfahrt
- 4 x 45 min Autobahnfahrt
- 3 x 45 min Nachtfahrt

 

Bei Vorbesitz der Klasse A1 sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:

- 3 x 45 min Überlandfahrt
- 2 x 45 min Autobahnfahrt
- 1 x 45 min Nachtfahrt

 


Wir stellen Ihnen während Ihrer Ausbildung die komplette Sicherheitsbekleidung ( Helm, Handschuhe, Hose und Jacke ) kostenlos zur Verfügung. Sie sollten lediglich knöchelhohe Schuhe mitbringen. Außerdem stellen wir Ihnen auch eine Airbag-Weste für Motorradfahrer kostenlos zur Verfügung.

... denn Sicherheit steht bei uns an oberster Stelle!


Wir schulen Sie auf modernen Fahrzeugen wie BMW F 650 GS und BMW G 650 X-Country und BMW F650 CS. Unsere Motorräder sind alle mit ABS ausgestattet. Wenn sie unsere Ausbildungspreise erfahren möchten, oder noch Fragen haben schreiben Sie uns ein Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder rufen sie uns unter 07051/12458 an.